AGB

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 

1. Allgemeines 

 

1.1.

Die PROMOFASHION AG (nachfolgend PROMOFASHION) ist ein Unternehmen, welches Werbeartikel, Werbetextilien und Kundengeschenke produziert und verkauft. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil jedes Vertrages mit PROMOFASHION. Der Vertragspartner erklärt sich bei Abgabe einer Bestellung mit den einzelnen Bestimmungen ausdrücklich einverstanden. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform gültig. 

 

2. Offerten / Angebote 

 

2.1.

Angebote seitens der PROMOFASHION verstehen sich stets freibleibend, unter Vorbehalt der definitiven Auftragsbestätigung und allfälligen Preisanpassungen infolge steigender oder sinkender Wechselkursen. 

 

3. Preise / Zahlungskonditionen / Verzugszins 

 

3.1.

Sämtliche Preise verstehen sich netto, exklusive 7.7% Mehrwertsteuer, ab 01.01.2024 exklusive 8.1 % Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum netto, ohne Skonto zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ein Verzugszins von 5 % geschuldet. PROMOFASHION steht es frei, trotz Verzuges auf der Bezahlung zu bestehen und zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen. PROMOFASHION kann aber auch durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. 

 

4. Mustersendungen 

 

4.1.

Mustersendungen sind innerhalb von 30 Tagen an PROMOFASHION zurückzusenden, ansonsten die Ware als erworben gilt. 

 

5. Über- oder Unterlieferungen 

 

5.1.

Der Vertragspartner akzeptiert, dass bei gewissen Artikeln aus produktions- oder drucktechnischen Gründen Über- oder Unterlieferungen von +/- 10% erfolgen können. 

 

6. Rücktritt von laufenden Verträgen 

 

6.1.

Im Falle von höherer Gewalt und sonstiger unverschuldeter Unmöglichkeit der Vertragserfüllung kann PROMOFASHION jederzeit entschädigungslos von laufenden Verträgen zurücktreten. 

 

6.2.

Ein Lieferverzug seitens der PROMOFASHION berechtigt den Vertragspartner nicht zur Annullierung des Auftrags, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

 

7. Nutzen und Gefahr 

 

7.1.

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den Vertragspartner über. 

 

8. Eigentum 

 

8.1.

PROMOFASHION behält sich das Eigentum an Kaufsobjekten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Entwehrung durch den Vertragspartner ist unzulässig. 

 

8.2.

Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass der Eigentumsvorbehalt von der PROMOFASHION ins Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden kann. 

 

9. Transport / Zoll 

 

9.1. Transport- und Zollkosten ab dem Sitz von PROMOFASHION gehen zu Lasten des Vertragspartners, d.h. er übernimmt die Kosten für den Transport, die Verzollung, den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer im Empfangsland ab dem Sitz von PROMOFASHION an den gewünschten Ort auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr. 

 

10. Gewährleistung 

 

10.1.

Mängelrügen haben innert 8 Tagen seit Ablieferung zu erfolgen, ansonsten der Vertragspartner sämtliche Ansprüche verliert. Eigenschaften gelten nicht als zugesichert, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung oder Spezifikation ausdrücklich als Zusicherungen bezeichnet worden sind. 

 

10.2.

PROMOFASHION haftet nur für arglistig verschwiegene Mängel, die übrigen Mängelgewährleistungsansprüche werden im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Für Mängelfolgeschäden wird nicht gehaftet. 

 

10.3.

PROMOFASHION übernimmt gegenüber dem Vertragspartner keine Haftung für Schäden von Dritten, welche durch die Fehlerhaftigkeit des Kaufobjektes entstehen (Produktehaftpflicht). Der Vertragspartner verpflichtet sich, PROMOFASHION für allfällige Ansprüche, welche von Dritter Seite geltend gemacht werden, vollumfänglich freizuhalten und zu entschädigen. Die Beweispflicht für die Fehlerhaftigkeit des Kaufobjektes liegt beim Vertragspartner. 

 

11. Datenschutz 

 

11.1.

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf von Produkten für den Kunden kann PROMOFASHION unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben. Weitere Information betreffend Verwendung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.promofashion.ch/datenschutzerklaerung enthalten. 

 

12. Geheimhaltungspflicht 

 

12.1.

Die Mitarbeiterin verpflichtet sich, ihr bekannte Geschäftsgeheimnisse weder anderen mitzuteilen noch selbst zu nutzen. Art.321a Absatz 4 OR: "Die Arbeitnehmerin darf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikation- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen; auch nach dessen Beendigung bleibt sie zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist." 

 

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht 

 

13.1.

Der Erfüllungsort befindet sich am Sitz von PROMOFASHION. 

 

13.2.

Sämtliche Streitigkeiten unter den Parteien werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am Sitz von PROMOFASHION beurteilt. 

 

13.3.

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention. 

 

14. Schlussbestimmungen 

 

14.1.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder unwirksam werden, so wird der übrige Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Lücke ergibt. 

 

Stand: 20.11 2023